Was kostet mich das?
Sie als Erbe können nur gewinnen. Unser Honorar ist ein reines Erfolgshonorar. Sämtliche Ermittlungen führen wir auf eigene Rechnung und unser eigenes Risiko. Die Kosten der Recherche und der Urkundenbeschaffung werden von uns getragen. Für die Beanspruchung Ihres Erbes müssen Sie kein Geld in die Hand nehmen.
Verlaufen unsere Ermittlungen negativ oder kann - z. B. durch vernichtete Urkunden - der Erbnachweis nicht erfolgreich geführt werden, haben wir auch keinerlei Anspruch auf ein Honorar.
Kann ich Schulden erben?
Nein! Die standardmäßig abgegebene bedingte Erbantrittserklärung schützt vor jeglichen Schulden.
Wer beauftragt Sie?
Wir werden üblicherweise von Gerichten oder Notaren beauftragt, wenn es diesen nicht möglich ist erbberechtigte Personen zu finden, oder nehmen ungelöste Fälle auf, wo das Erbrecht des Staates einzutreten droht, weil bis zu unserem Einschreiten keine Erben gefunden wurden.
Wenn ich nichts tue, was passiert mit der Erbschaft?
Wenn Sie nichts unternehmen kann Ihr rechtmäßiges Erbe an den Staat fallen oder geht an die schon bisher bekannten Erben.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung meines Erbes?
Es dauert durchschnittlich ein Jahr bis das Erbe ausbezahlt werden kann. Die Beschaffung der urkundlichen Nachweise ist oft aufwändig und langwierig. Danach benötigen die Gerichte längere Zeit um die Erbberechtigung zu prüfen.
Gerne beantworten wir weitere Fragen persönlich. Bitte